Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
12.07.2024
Sonstiges
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.05.2024
Sonstiges
17.04.2023
Sonstiges
15.04.2020
Termine
09.03.2020
Eröffnungen
27.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.10.2010 bis zum 31.12.2010
18.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.10.2010 bis zum 31.12.2010
19.10.2010
Neueintragungen